Erneuerbare Energien

 

Einspeisungen in das Netz aus EEG-Anlagen 

In das Netz der Energienetze Berlin speisen EEG-Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (PV-Anlagen) ein. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Fassung. (EEG 2017)

Die jeweils aktuellen, konsolidierten Daten zu den EEG-Einspeisungen in das Netz der Energienetze Berlin GmbH können  den entsprechenden Veröffentlichungen des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH entnommen werden.

 

Hinweise zu Errichtung und Anschluss von EEG-Anlagen 

Sie planen die Errichtung einer Anlage zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien? Damit wir Sie optimal beraten und begleiten können, empfehlen wir, dass Sie bei Fragen frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen.

Grundsätzlich sind die nachfolgend aufgeführten technischen Richtlinien bei der Planung und Ausführung von Eigenerzeugungsanlagen im Netzparallelbetrieb zu beachten.

- Anschluss im Niederspannungsnetz:     - VDE-AR-N-4105-Anwendungsregel-2011-08,

- Anschluss im Mittelspannungsnetz:       - TR Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW 2008)

 

Aktuelle Informationen zum EEG und Hinweise zu Meldepflichten finden Sie u. a.

- auf Webseite des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hetz Transmission GmbH unter www.50hertz.com/de/EEG,
- auf dem gemeinsamen Internetauftritt der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de,
- auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagnetur.de.