Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMsb)

Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers für intelligente Messsysteme.

Gemäß § 37 Abs. 1 MsbG müssen grundzuständige Messstellenbetreiber spätestens sechs Monate vor Rollout-Beginn Informationen über den Umfang der Verpflichtungen zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsytemen (iMS) und modernen Messeinrichtugen (mME) nach §29 MsbG, über ihre Standardleisttungen nach § 35 Abs. 1 und über mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Abs. 2 sowie Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre veröffentlichen.

Die Energienetze Berlin GmbH wird in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahrnehmen und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.

Weitere Informationen über den Umfang der Pflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers sowie der in den Preisen für den Messstellenbetrieb enthaltenen Standard- und Zusatzleistungen können den nachfolgend angefügten Unterlagen entnommen werden:

- Information nach §37 Messstellenbetriebsgesetz,

- Preisblatt Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz,

- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Den Messstellenvertrag Strom, der an das aktuelle Muster des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) angelehnt ist, können Sie hier herunterladen:

Messstellenvertrag.

Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann gemäß § 5 Abs. 1 MsbG der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Absatz 2 MsbG gewährleistet ist.

Weitere Informationen zu intelligenten Messsystemen und rund um das Messstellenbetriebsgesetz finden Sie in den FAQ und auf den Webseiten des BMWi und der Bundesnetzagentur.