Netzentgelte

Ab 01.01.2009 sind die Preise für die Netznutzung im Rahmen der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) vom 29.10.2007 festzulegen. Grundlage hierfür ist die Bestimmung der Erlösobergrenze gem. ARegV § 4 ff.

Die jeweils gültigen Preisregelungen für die Nutzung des Netzes der Energienetze Berlin GmbH finden Sie im Downloadbereich.

Die nach § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) zu veröffentlichenden Preise für Mehr- und Mindermengen für Marktlokationen mit einem standardisierten Lastprofilverfahren (SLP) können der Internetseite des BDEW e. V. entnommen werden: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom.