Netzzugang

Grundlage der Liberalisierung des regulierten Netzzuganges ist das "Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)" aus dem Jahr 2005. Ziel des Gesetzes ist es, mit dem Mittel des regulierten Netzzuganges wirksamen Wettbewerb bei der Versorgung mit Energie sicherzustellen und einen langfristig angelegten, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen zu sichern.

Gemäß §11 EnWG trägt die Energienetze Berlin GmbH in ihrem Netzgebiet für den sicheren, zuverlässigen und diskriminierungsfreien Netzbetrieb Sorge. Die Musterverträge zur Regelung der Netznutzung finden Sie hier zum Download.

Als Grundversorger nach §36 EnWG wurde für das Netzgebiet der Energienetze Berlin die BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin festgestellt.